Änderungen im Verkehrsrecht 2019:

Fahrverbote, Warngeräusche bei Elektroautos und mehr

Autofahrer müssen sich auch 2019 wieder mit wichtigen Änderungen auseinandersetzen. Einige Punkte erscheinen recht angenehm und erleichtern das Leben, während andere Punkte auf der Liste mehr und mehr einschränken. So ist beispielsweise die Erstzulassung online zu erledigen und bringt mehr Komfort mit sich. Höhere Mautgebühren oder Fahrverbote engen eher ein und sorgen dafür, dass ältere Dieselfahrzeuge die Straßen in einigen Großstädten räumen müssen. Doch es gibt noch wesentlich mehr Neuerungen.

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Zulassungsstelle geht online – speziell für die Erstzulassung

Autobesitzer können sich künftig den Weg zur Zulassungsstelle sparen. Während bisher nur eine Wiederzulassung online möglich gewesen ist oder das Stilllegen eines Fahrzeugs, kann nun auch die Erstzulassung oder das Ummelden am Bildschirm vorgenommen werden. Das Bundesverkehrsministerium hat sich bereits kräftig für diesen Komfort eingesetzt. Der Beschluss bedarf allerdings die Zustimmung des Bundesrates. Im Laufe des Jahres geht das System online und bedeutet somit eine Erleichterung im Bereich der Neu- und Gebrauchtwagen. Künftig ist das Umschreiben eines Fahrzeugs nach Halterwechsel also nur wenige Klicks entfernt.

Neuer Streckenradar – soll alle Raser erfassen

Temposünder müssen sich einem neuen Radarsystem stellen. In Niedersachsen geht der Streckenradar in Betrieb und führt auf einer Länge von 2,2 Kilometern eine sogenannte Abschnittskontrolle druch. Sowohl beim Einfahren in diesen Abschnitt als auch beim Ausfahren wird vom Fahrzeug jeweils ein Foto aufgenommen. Danach folgt ein Abgleich der beiden Bilder, über den eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf diesem Abschnitt ausgerechnet werden kann. Ist das Tempo zu hoch, folgt ein drittes Foto mit dem Gesicht des Fahrers. Dieses kommt dem klassischen Blitzerbeweis relativ nahe. Bewegt sich das Fahrzeug mit zugelassener Geschwindigkeit, werden die Fotos direkt wieder gelöscht. Das Land Niedersachen hat extra eine Rechtsgrundlage im neuen Polizeigesetz dafür geschaffen. Allerdings handelt es sich bei diesem Betrieb um eine Testphase die noch bis 2020 stattfinden soll.

Kommt es zu einem Verstoß, gilt der übliche Bußgeldkatalog für Geschwindigkeit. Bei 20 km/h mehr auf dem Tacho müssen Temposünder außerorts mit 30 Euro rechnen. Alle Geschwindigkeiten darüber werden mit Punkten in Flensburg bestraft und bringen im Ernstfall ein Fahrverbot ein.

Elektrofahrzeuge brauchen akustische Warnsignale

Elektroautos sind nicht nur umweltfreundlich, sondern auch relativ leise auf den Straßen unterwegs. Daher soll ein akustisches Warngeräusch für alle Neuzulassungen zur Pflicht werden. Dies betrifft nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern auch Hybridfahrzeuge. Bereits im Jahr 2014 gab es hier eine Verordnung des EU-Parlaments und des Europäischen Rats. Es handelt sich dabei um das Warnsystem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), das bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h eine Art Motorengeräusch abgibt. Beschleunigung und Abbremsen erkennt das System automatisch und gibt diese Vorgänge akustisch wieder. Gerade Fußgänger und Radfahrer sollen dadruch besser auf die Fahrzeuge aufmerksam gemacht werden. Nissan gehört zu den wenigen Herstellern, die ein solches Warnsystem bereits integriert haben.

Diesel-Fahrverbot in einigen Großstädten

Im Jahr 2019 ziehen sich wieder einige Fahrverbote durch deutsche Innenstädte. So dürfen im Stadtgebiet von Stuttgart keine Dieselfahrzeuge der Euro 4 Norm und weniger unterwegs sein. Während zu Beginn des Jahres nur auswärtige Fahrer betroffen sind, müssen die Stuttgarter Diesel-Fahrer ab April 2019 nachziehen und ihre Fahrzeuge abmelden. Ausgenommen sind lediglich Reisebusse, Taxis oder Einsatzfahrzeuge. Ebenso soll in Frankfurt die Luft sauberer werden. Bereits ab Februar sind alle Dieselfahrzeuge der Euro 4 Norm und älter betroffen. Ab September fallen auch die Euro-5-Fahrzeuge unter das Verbot. Da die Maßnahmen aber aufgrund eines Gerichtsurteils in Kraft gesetzt wurden, kämpft das Land Hessen um eine Berufung.

Weitere Neuerungen und Hinweise

  • Bei allen Fahrzeugen mit einer TÜV-Plakette in Orange wird im Jahr 2019 die Hauptuntersuchung fällig. Anschließend gibt es wieder eine gelbe Plakette.
  • Sämtliche Kraftstoffe bekommen eine einheitliche Kennzeichnung und sind an geometrischen Symbolen zu erkennen. Benzin erhält den Kreis, für Diesel gibt es das Quadrat und für Gas eine 90-Grad-Raute. Die Symbole finden sich dann an Tankdeckeln und an den Zapfsäulen wieder.
  • Arbeitnehmer mit Elektro-Dienstwagen sollen spürbare Steuervorteile bekommen. Dabei gilt nicht mehr nur ein Prozent des Listenpreises, sondern wird um 0,5 Prozent reduziert.
  • Die LKW Maut soll weiter erhöht werden. Dabei spielt auch Lärmbelästigung eine Rolle. Die Bundesregierung rechnet bis zum Jahr 2022 um Mehreinnahmen von 4,16 Milliarden Euro. Lediglich Elektro-Laster sind von der neuen Maut ausgeschlossen.
  • Die Typklassen der KFZ-Versicherung ändert sich für etwa 11 Millionen Autofahrer. Während etwa jeder siebente Fahrer einen höheren Beitrag in der Haftpflicht zahlen muss, profitieren andere von einer deutlich besseren Einstuftung. Mehr Informationen dazu gibt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Bildnachweis: Pixabay.com geralt

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