Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall hatten, dann werden Sie vielleicht einen neuen Wagen kaufen wollen. Das alte Auto muss allerdings nicht unbedingt verschrottet werden, sondern kann entweder an eine private Person oder an einen Händler veräußert werden. Allerdings sollten Sie hierbei einige Dinge beachten, um nicht betrogen zu werden.
Einen Wagen nach einem Unfall verkaufen
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, dann sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt. Von sogenannten Unfallmängeln ist im Speziellen dann die Rede, wenn die vorhandenen Schäden durch einen Verkehrsunfall entstanden sind. Zudem belaufen sich die Kosten für eine adäquate Reparatur auf mindestens 500 Euro. Sofern die Kosten bei unter 500 Euro liegen, handelt es sich hingegen um Bagatellschäden – hier besteht keine gesetzliche Pflicht zur Aufklärung des potenziellen Käufers. Die in der Regel eher kleinen Schäden am Blech und am Lack stellen keine besonderen Risiken im Straßenverkehr dar und sind mit relativ wenig Aufwand zu beheben.
Der Restwert – Was ist das überhaupt?
Der Wert, welchen ein Unfallwagen bei Verkauf hat, hängt vom Alter, Modell, Kilometerstand, Ausstattung und dem Zustand ab. Handelt es sich um einen Wagen nach einem Unfall, so wird erneut eine gewisse Summe vom Wert abgezogen. Hierbei werden jene voraussichtlichen Kosten veranschlagt, die im Falle einer Reparatur bezahlt werden müssen. Übrig bleibt der Restwert. Zu diesem Preis kann der Wagen an einen Endverbraucher veräußert werden. Entscheiden Sie sich, an einen (Zwischen-) Händler zu verkaufen, so fällt der Betrag deutlich geringer aus, da der Händler ebenfalls einen Gewinn beim Verkauf erzielen möchte. Das alleine ist völlig legitim, denn Autohändler haben bei der Abwicklung eines solchen Auftrags sowohl zeitliche als auch finanzielle Aufwände.
So wird der Restwert ermittelt
Der Wert eines Unfallwagens sollte am besten von einem fachlich versierten Gutachter ermittelt werden. Dieser ist in der Regel unparteiisch und wird dementsprechend handfeste Argumente anbringen, weshalb ein Wagen einen gewissen Verkaufspreis nicht mehr überschreitet. Da der Einsatz eines Gutachters Geld kostet, lassen viele Autobesitzer den Wert von einem Händler ermitteln. An dieser Stelle ist allerdings eine gewisse Vorsicht geboten. Immerhin haben Händler einen Vorteil, wenn der Wagen für einen besonders günstigen Preis verkauft wird – sie machen beim Wiederverkauf deutlich mehr Gewinn. Leidtragende sind die privaten Verkäufer, die mit weniger Geld nach Hause gehen, als eigentlich möglich wäre.
Generell spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, um den aktuellen Restwert zu ermitteln. In erster Linie ist entscheidend, welchen Wert der Wagen vor einem Unfall hatte. Der Restwert ist nicht nur im Hinblick auf einen Verkauf ausschlaggebend, sondern auch dann, wenn Leistungen über die eigene Versicherung geltend gemacht werden sollen. Die sogenannte Schwacke-Liste kann eine erste Orientierung für Laien geben, um den ungefähren Wert des Unfallwagens abschätzen zu können. Dieser Wert alleine reicht allerdings nicht aus. Zum einen können versteckte Schäden vorhanden sein, welche mit dem bloßen Auge von außen nicht zu erkennen sind. Zum anderen gibt es regionale Besonderheiten.
Wenn der Restwert durch einen Händler oder Gutachter festgestellt wurde, so sollte das Auto möglichst zügig verkauft werden. Je länger der Wagen ungenutzt herumsteht, desto geringer wird der Wert. Standkosten kommen erschwerend hinzu.
So schützen Sie sich vor Abzocke
Nicht alle Autohändler sind seriös; gleiches gilt natürlich für private Käufer. In der Regel versuchen Händler, den Preis eines Unfallwagens nach unten zu korrigieren. Aus diesem Grund sollten Sie niemals nur zu einem Händler gehen, um sich ein Angebot machen zu lassen oder den Restwert zu ermitteln. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, dann kann ein unabhängiger Gutachter Klarheit verschaffen und Ihnen exakt sagen, welchen Wert das Auto noch am freien Markt hat. Möchten Sie dennoch direkt an Händler verkaufen und sich die Kosten für einen Gutachter sparen, so benötigen Sie unter Umstände viel Geduld.
Recherchieren Sie im Internet, um ähnliche Fahrzeuge mit Ihrem Wagen zu vergleichen. Mit der Zeit bekommen Sie ein Gefühl dafür, welcher Preis angemessen sein könnte. Zudem sollten Sie niemals den genannten Preis eines Händlers auf Anhieb akzeptieren. Es lohnt sich in der Regel, wenn Sie versuchen, den Kaufpreis noch nachzuverhandeln. Falls Sie den Eindruck haben, der Käufer möchte Sie über den Tisch ziehen, dann lassen Sie sich eines oder mehrere Angebote von alternativen Käufern machen. Sofern sich ein privater Käufer für den Wagen interessiert, kann hier in der Regel mehr Geld verlangt werden. Allerdings sollten Sie den Wagen unbedingt und ausdrücklich als Unfallwagen veräußern. Nur so sind Sie rechtlich abgesichert.
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