Gefahrenquelle Fahrradträger

Gerade jetzt, wo der Sommer in die goldene Jahreszeit abbiegt, nutzen viele das milde Wetter für ausgiebige Fahrradtouren.

Auch wir schwingen uns nach der Arbeit bei herbstlichem Sonnenschein gerne noch eine Runde auf’s Rad um Stress abzubauen oder nutzen das Wochenende um uns auf eine längere Fahrradtour zu begeben.

Gerne wird hier mal schnell das Rad auf den Fahrradträger gepackt und man düst los an den Chiemsee, um hier eine entspannte Runde mit dem Rad zu drehen.

Fahrradträger als Gefahrenquelle besonders bei eBikes

Was viele jedoch nicht wissen: so ein Fahrradträger kann schnell mal auch zu einem Problem für das eigene Auto werden. Gerade bei eBikes gibt es aufgrund des hohen Gewichts doch einiges zu beachten, damit das eigene Auto nicht zum Fall für die Autoverwertung wird.

Wie sich ein eBike auf einem Fahrradträger für die Anhängerkupplung auswirken kann, zeigt folgendes Video der HTW Berlin und TU Berlin.

Wie man im Video sieht, ist ein Dachfahrradträger für schwere Pedelcs im Grunde absolut ungeeignet, da sich das Fahrrad in Sekundenschnelle löst und in ein gefährliches Geschoss verwandelt. Ähnliche Ergebnisse brachte 2015 auch eine Studie der Allianz zu Tage.

Exkurs: Arten von Fahrradträgern

Generell gibt es verschiedene Arten von Fahrradträgern:

  • Fahrradträger auf der Anhängerkupplung
  • Fahrradträger auf dem Autodach
  • bei einigen Kfz-Modellen Fahrradträger zum Montieren an der Heckklappe

fahrradträger

Spezielle Gefahenpotenziale bei Anhängern und Tipps

Gerade bei der Nutzung eines Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung ist auf die maximale, zulässige Stützlast zu achten, auf welche im Normalfall auf einer Plakete auf dem Anhänger hingewiesen wird. Prinzipiell sollte natürlich bei jeder Form von Anhänger die Gebrauchsanweisung gelesen und Vorgaben entsprechend beachtet und umgesetzt werden.

Auch leicht lösbare Teile am Fahrrad selbst sollten vor Fahrtantritt gelöst und separat verstaut werden, da diese schnell einen Lackschaden verursachen können oder sogar zu einer größeren Gefahr werden können, wenn sie sich lösen und auf nachfolgende Autos geschleudert werden.

Beim Dachgepäckträger sollte immer darauf geachtet werden, dass das schwerste Fahrrad am Rand bei den Stützträgern befestigt wird.

Um im riesigen Angebot an Gepäckträgern nicht den Überblick zu verlieren, sollte man sich vorab am besten übersichtliche Tests wie beispielsweise auf fahrradmagazin.net ansehen, um schnell auf einen Blick Parameter wie Stützlast zu finden und somit gezielt den Träger zu finden, der auf die eignenen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Letztlich sollte man natürlich auch darauf achten, dass der Fahrradträger ein GS oder TÜV Siegel hat. Günstige und oftmals minderwertige Importware scheidet durch dieses Kriterium schon einmal schnell aus und reduziert das Risiko von Schäden während der Fahrt.

Wie verhalte ich mich nach einem Autounfall?

Auch wenn wir täglich mit Nachrichten über Autounfälle überflutet werden, weiß im Extremfall doch kaum jemand, was nach einem Unfall tatsächlich zu tun ist. Doch angesichts von 2.587.321 polizeilich erfassten Unfällen (die tatsächliche Anzahl dürfte noch einmal deutlich höher liegen) in Deutschland im Jahr 2016 muss jeder damit rechnen, Beteiligter in einem Unfall zu werden.

was-tun-nach-autounfallEin zumindest grobes Ablaufverhalten nach einem Verkehrsunfall sollte daher auch jedem gängig sein, zum einen um andere Unfallbeteiligte zu schützen, zum anderen um sich selbst zu schützen und auch vor größeren Schäden und unnötigen Kosten zu bewahren.

 

  1. Eigensicherung

Der wichtigste Aspekt nach einem Verkehrsunfall ist natürlich erst einmal die Eigensicherung. Eigensicherung geht hier klar vor Fremdsicherung!

Darum sollte trotz Stress und Panik sofort auf den nachfolgenden Verkehr geachtet werden und sofort die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Anschließend sollte sofort das Warndreieck aufgestellt werden – ca. 100 m vom Unfall entfernt auf Landstraßen und ca. 200 m auf Autobahnen.

Sollte es keine Verletzten geben, musst du dich nun so schnell wie möglich aus dem Gefahrenbereich begeben und bspw. auf Autobahnen hinter den Leitplanken Schutz suchen.

  1. Erste Hilfe und Notruf

Sollte es Verletzte geben, sollten man nach einem ersten Überblick über das ungefähre Verletzungsausmaß sofort den Notruf unter 110 alarmieren.

Laut Polizei sollte man sich dabei immer an das W-Schema halten.

  • Wer meldet? (Name und Standort)
  • Wo ist etwas passiert? (Unfallort)
  • Was ist passiert? (Zahl der Verletzten; Schilderung der Unfallfolgen und Verletzungen)
  • Warten auf Rückfragen!

Einen Ersten-Hilfe-Kurs muss jeder verpflichtend im Rahmen des Führerscheins absolvieren. Dennoch empfiehlt es sich, dieses Wissen regelmäßig in kleinen Erste-Hilfe-Kursen aufzufrischen, um im Fall des Falles gewappnet zu sein. Auch hier gilt: Übung macht den Meister.

Einen Überblick über die wichtigsten Erste-Hilfe-Tipps findest du bspw. bei den Johannitern: http://www.johanniter.de/kurse/erste-hilfe-kurse/tipps-zur-ersten-hilfe/erste-hilfe-tipps/

  1. Daten mit Geschädigtem / Schädiger austauschen

Um versicherungstechnisch eine möglichst reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, sollten anschließend die Kontaktdaten mit dem Geschädigten bzw. dem Schädiger ausgetauscht werden. Viele Versicherungen bieten hier bereits Versichertenkarten fürs Handschuhfach an.

Auf keinen Fall sollten sie in dieser Situation ein Schuldeingeständnis machen oder unterschreiben.

Sofern es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt und / oder die Situation unübersichtlich oder dubios ist, sollte auf jeden Fall die Polizei herangezogen werden.

  1. Zeugen und Beweise sammeln

Gerade bei unklaren Situationen, sollte man auch im eigenen Interesse die Kontaktdaten von Zeugen sammeln. Diese Daten entweder auf einen kleinen Notizzettel notieren oder ins Smartphone einspeichern. Hier sollte zumindest Name, Adresse, ggfs. Telefonnummer und eine grobe Beschreibung was der Zeuge gesehen hat, notiert werden.

Wer das Smartphone zur Hand hat, sollte nach diesem Schritt sofort auch Fotos vom Unfall sprich von der Unfallstelle und auch von einzelnen Schäden machen, um diese ggfs. für die Versicherung oder ein späteres Ermittlungsverfahren zur Verfügung zu haben.

  1. Versicherung informieren

Nach dem Unfallgeschehen, muss anschließend auf jeden Fall die Versicherung informiert werden. Am besten macht man das in Ruhe zuhause.

Frist zur schriftlichen Meldung eines Unfallschadens bei der Versicherung ist hierbei eine Woche, beim Tod von Unfallbeteiligten sogar 48 Stunden.

  1. Rechtsanwalt und Kfz-Gutachter

Egal ob Geschädigter oder Schädiger: heutzutage sollte man in jedem Fall einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen und diesen mit der rechtlichen Abwicklung des Unfalls beauftragen. Nur so kann man sicher vermeiden, von der gegnerischen Versicherung unnötig belastet zu werden.

Diese Meinung teilt sogar das OLG Frankfurt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung… … lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; Abruf-Nr. 143780

Wenn man zudem nur Unfallgeschädigter ist, empfiehlt sich zudem immer die Hinzuziehung und Schadensbeurteilung durch einen Kfz-Sachverständigen.

Laut der Kfz-Gutachter-Experten-Plattform kfz-gutachter-berlin.de aus Berlin muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für folgende Schäden aufkommen:

  1. Erstellung eines Gutachtens durch einen Gutachter, welchen man selber wählen darf
  2. Anwaltskosten für Verkehrsrechtsanwalt
  3. Abschleppkosten
  4. Reparaturkosten
  5. Wertverlust deines Kfz
  6. Kosten für einen Mietwagen
  7. Weitere Kosten die dir durch den Unfall entstanden sind.

Mit diesen Punkten solltest du nun zumindest grundlegend für einen potenziellen Unfall gewappnet sein.

 

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Jeder der schon einmal einen kleinen oder großen Autounfall hatte kennt das ärgerliche Gefühl danach. Solange beim Unfall niemand verletzt wurde drehen sich die ersten Gedanken meist darum, inwiefern man jetzt bei der Versicherung wieder zurück gestuft wird, wo man ggfs. ein Ersatzfahrzeug her bekommt und was sonst noch an Schreibkram etc. auf einen zu kommt.

Wir wollen daher hier einmal etwas auf das Szenario eingehen und die Folgen eines KfZ-Unfalls (ohne Personenschaden) beleuchten.



Dabei muss man natürlich unterscheiden, ob man selbst der Unfallverursacher war oder das Unfallopfer ist.

Folgen für den Unfallverursacher

Sofern man als Unfallverursacher bei seiner Versicherung keinen Rabattretter mit eingeschlossen hat, droht natürlich eine Beitragserhöhung. Die Rückstufung in den Schadensfreiheitsklassen verhindert allerdings auch der Rabattretter nicht.

Wichtig: Entgegen eines oftmals verbreiteten Gerüchts verhindert auch der Wechsel der Versicherung nach einem KfZ-Unfall nicht die Zurückstufung. Schließlich melden Vorversicherer Unfälle aus der Vergangenheit auch an die neue Versicherung weiter.

Unterm Strich führt ein Unfall als Unfallverursacher versicherungstechnisch meist zu höheren Kosten in der Zukunft.

Hier ergibt sich aber eine Chance: Bewegt sich die Schadenssumme in einem Rahmen, den man selbst noch abdecken kann, sollte man sich durchrechnen, ob man den Schaden nicht lieber selber zahlt und damit höheren Beiträgen in den nächsten Jahren entgeht.

Auf Anfrage geben die Versicherer hier normalerweise auch Tabellen / Infos heraus, wie weit man zurück gestuft wird und wie sich das finanziell auswirkt.

Den Schadensbetrag, den der Versicherer dem Geschädigten gezahlt hat, muss er im Normalfall bei einer Summe bis zu 500 EUR, in einigen Fällen je nach Tarifbestimmung auch bis zu 1.000 EUR von sich aus an den Versicherten melden.

Bei größeren Summen muss man einfach selbst aktiv werden und sich die Info bei der Versicherung einholen.

Sollte die Begleichung des Schadens aus eigener Tasche nicht möglich oder rentabel sein, kann man natürlich immer noch zum Ende der Vertragslaufzeit prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters lohnt, um dadurch zukünftig wieder niedrigere Beiträge zu zahlen.

Ausnahme: Ist der Unfall ein Totalschaden und landet er dann sowieso auf dem Schrottplatz, braucht man natürlich ein neues Auto. An dieser Stelle ergibt sich dann natürlich auch das Recht, für das neue KfZ eine neue Versicherung abzuschließen.

Viele Versicherungsnehmer fühlen sich gerade nach einem Unfall dazu verpflichtet die neue Versicherung wieder beim gleichen Anbieter abzuschließen, der gerade auch ihren Unfall reguliert hat. Allerdings sollte man hier nüchtern und wirtschaftlich vorgehen und prüfen, ob ein Wechsel zu Einsparungen in der Zukunft führt. Auch hier sollte man die zukünftigen Kosten bei der alten Versicherung heranziehen und diese neuen Kosten von potenziellen Anbietern gegenüberstellen. Um diesen Prozess zu Beschleunigen und sich nicht bei jedem Versicherer ein eigenes Angebot einholen zu müssen, helfen natürlich Vergleichsplattformen die Kosten von potenziellen Anbietern gegenüber zu stellen.

Folgen für das Unfallopfer

Als Unfallopfer sollte man wissen, dass man immer das Recht darauf hat einen eigenen Gutachter einzuschalten. In der Praxis wird oftmals von gegnerischen Versicherungen versucht dem Unfallopfer das auszureden.

unfallwagen

Dabei sollte man aber beachten, dass der Gutachter bei Schäden bis ca. 700 EUR selber gezahlt werden muss. Bei höheren Schäden unterschreibt man einfach eine Abtretungserklärung und der Gutachter kann die Rechnung an die gegnerische Versicherung stellen.

Die Gutachter bieten hier aber oft den Ausweg an, dass sie sich den Schaden erst einmal ansehen und dann bei Schäden unter 700 EUR statt eines teuren Gutachtens einfach nur einen Kostenvoranschlag erstellen.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich hier auf jeden Fall an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrechtsschutz wenden.

Wenn dein Auto schrottreif ist und du dir ein neues KfZ besorgen muss, dann gibt es natürlich auch hier die Möglichkeit die Versicherung zu wechseln und zumindest so etwas Positives aus dem Unfall heraus zu ziehen.

Das schrottreife Auto kannst du dann übrigens natürlich bei einer Autoverschrottung in deiner Nähe entsorgen lassen.




 

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Kfz-Gutachter für Rosenheim und Chiemsee

Wenn es zu einem Unfall kommt, dann werden wir als Autoverwertung natürlich auch oftmals damit konfrontiert.

Häufig werden wir von Kunden aus den Gebieten Chiemsee und Rosenheim daher gefragt, ob wir einen Kfz-Sachverständigen in der Region kennen.

Daher wollen wir unsere Empfehlungen heute auch einmal online aussprechen und euch Kfz-Gutachter empfehlen, mit welchen wir bisher gute Erfahrungen gemacht haben.

Kfz-Gutachter für Rosenheim und Chiemsee:

 

Kfz-Sachverständiger Dipl. Ing. Ulrich Müller

Tulpenweg 2a, 830101 Rohrdorf

Tel.: 08031-50102

Mail: ulli.mueller@gutachter-rosenheim.de

Website: http://gutachter-rosenheim.de/

 

Kfz-Sachverständigenbüro Hartl (Wolfgang Hartl)

Martin-Haumeier-Straße 4a, 83233 Bernau am Chiemsee

Tel.: 08051-89241

Mail: info@sv-hartl.de

Website: http://www.sv-hartl.de/