Wie verhalte ich mich nach einem Autounfall?

Auch wenn wir täglich mit Nachrichten über Autounfälle überflutet werden, weiß im Extremfall doch kaum jemand, was nach einem Unfall tatsächlich zu tun ist. Doch angesichts von 2.587.321 polizeilich erfassten Unfällen (die tatsächliche Anzahl dürfte noch einmal deutlich höher liegen) in Deutschland im Jahr 2016 muss jeder damit rechnen, Beteiligter in einem Unfall zu werden.

was-tun-nach-autounfallEin zumindest grobes Ablaufverhalten nach einem Verkehrsunfall sollte daher auch jedem gängig sein, zum einen um andere Unfallbeteiligte zu schützen, zum anderen um sich selbst zu schützen und auch vor größeren Schäden und unnötigen Kosten zu bewahren.

 

  1. Eigensicherung

Der wichtigste Aspekt nach einem Verkehrsunfall ist natürlich erst einmal die Eigensicherung. Eigensicherung geht hier klar vor Fremdsicherung!

Darum sollte trotz Stress und Panik sofort auf den nachfolgenden Verkehr geachtet werden und sofort die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Anschließend sollte sofort das Warndreieck aufgestellt werden – ca. 100 m vom Unfall entfernt auf Landstraßen und ca. 200 m auf Autobahnen.

Sollte es keine Verletzten geben, musst du dich nun so schnell wie möglich aus dem Gefahrenbereich begeben und bspw. auf Autobahnen hinter den Leitplanken Schutz suchen.

  1. Erste Hilfe und Notruf

Sollte es Verletzte geben, sollten man nach einem ersten Überblick über das ungefähre Verletzungsausmaß sofort den Notruf unter 110 alarmieren.

Laut Polizei sollte man sich dabei immer an das W-Schema halten.

  • Wer meldet? (Name und Standort)
  • Wo ist etwas passiert? (Unfallort)
  • Was ist passiert? (Zahl der Verletzten; Schilderung der Unfallfolgen und Verletzungen)
  • Warten auf Rückfragen!

Einen Ersten-Hilfe-Kurs muss jeder verpflichtend im Rahmen des Führerscheins absolvieren. Dennoch empfiehlt es sich, dieses Wissen regelmäßig in kleinen Erste-Hilfe-Kursen aufzufrischen, um im Fall des Falles gewappnet zu sein. Auch hier gilt: Übung macht den Meister.

Einen Überblick über die wichtigsten Erste-Hilfe-Tipps findest du bspw. bei den Johannitern: http://www.johanniter.de/kurse/erste-hilfe-kurse/tipps-zur-ersten-hilfe/erste-hilfe-tipps/

  1. Daten mit Geschädigtem / Schädiger austauschen

Um versicherungstechnisch eine möglichst reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, sollten anschließend die Kontaktdaten mit dem Geschädigten bzw. dem Schädiger ausgetauscht werden. Viele Versicherungen bieten hier bereits Versichertenkarten fürs Handschuhfach an.

Auf keinen Fall sollten sie in dieser Situation ein Schuldeingeständnis machen oder unterschreiben.

Sofern es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt und / oder die Situation unübersichtlich oder dubios ist, sollte auf jeden Fall die Polizei herangezogen werden.

  1. Zeugen und Beweise sammeln

Gerade bei unklaren Situationen, sollte man auch im eigenen Interesse die Kontaktdaten von Zeugen sammeln. Diese Daten entweder auf einen kleinen Notizzettel notieren oder ins Smartphone einspeichern. Hier sollte zumindest Name, Adresse, ggfs. Telefonnummer und eine grobe Beschreibung was der Zeuge gesehen hat, notiert werden.

Wer das Smartphone zur Hand hat, sollte nach diesem Schritt sofort auch Fotos vom Unfall sprich von der Unfallstelle und auch von einzelnen Schäden machen, um diese ggfs. für die Versicherung oder ein späteres Ermittlungsverfahren zur Verfügung zu haben.

  1. Versicherung informieren

Nach dem Unfallgeschehen, muss anschließend auf jeden Fall die Versicherung informiert werden. Am besten macht man das in Ruhe zuhause.

Frist zur schriftlichen Meldung eines Unfallschadens bei der Versicherung ist hierbei eine Woche, beim Tod von Unfallbeteiligten sogar 48 Stunden.

  1. Rechtsanwalt und Kfz-Gutachter

Egal ob Geschädigter oder Schädiger: heutzutage sollte man in jedem Fall einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen und diesen mit der rechtlichen Abwicklung des Unfalls beauftragen. Nur so kann man sicher vermeiden, von der gegnerischen Versicherung unnötig belastet zu werden.

Diese Meinung teilt sogar das OLG Frankfurt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung… … lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; Abruf-Nr. 143780

Wenn man zudem nur Unfallgeschädigter ist, empfiehlt sich zudem immer die Hinzuziehung und Schadensbeurteilung durch einen Kfz-Sachverständigen.

Laut der Kfz-Gutachter-Experten-Plattform kfz-gutachter-berlin.de aus Berlin muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für folgende Schäden aufkommen:

  1. Erstellung eines Gutachtens durch einen Gutachter, welchen man selber wählen darf
  2. Anwaltskosten für Verkehrsrechtsanwalt
  3. Abschleppkosten
  4. Reparaturkosten
  5. Wertverlust deines Kfz
  6. Kosten für einen Mietwagen
  7. Weitere Kosten die dir durch den Unfall entstanden sind.

Mit diesen Punkten solltest du nun zumindest grundlegend für einen potenziellen Unfall gewappnet sein.

 

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