Nach dem Unfall: welche Möglichkeiten ergeben sich für meine KfZ-Versicherung?

„Wenn das Leben dir Zitronen gibt, mach Limonade daraus!“

Jeder der schon einmal einen kleinen oder großen Autounfall hatte kennt das ärgerliche Gefühl danach. Solange beim Unfall niemand verletzt wurde drehen sich die ersten Gedanken meist darum, inwiefern man jetzt bei der Versicherung wieder zurück gestuft wird, wo man ggfs. ein Ersatzfahrzeug her bekommt und was sonst noch an Schreibkram etc. auf einen zu kommt.

Wir wollen daher hier einmal etwas auf das Szenario eingehen und die Folgen eines KfZ-Unfalls (ohne Personenschaden) beleuchten.



Dabei muss man natürlich unterscheiden, ob man selbst der Unfallverursacher war oder das Unfallopfer ist.

Folgen für den Unfallverursacher

Sofern man als Unfallverursacher bei seiner Versicherung keinen Rabattretter mit eingeschlossen hat, droht natürlich eine Beitragserhöhung. Die Rückstufung in den Schadensfreiheitsklassen verhindert allerdings auch der Rabattretter nicht.

Wichtig: Entgegen eines oftmals verbreiteten Gerüchts verhindert auch der Wechsel der Versicherung nach einem KfZ-Unfall nicht die Zurückstufung. Schließlich melden Vorversicherer Unfälle aus der Vergangenheit auch an die neue Versicherung weiter.

Unterm Strich führt ein Unfall als Unfallverursacher versicherungstechnisch meist zu höheren Kosten in der Zukunft.

Hier ergibt sich aber eine Chance: Bewegt sich die Schadenssumme in einem Rahmen, den man selbst noch abdecken kann, sollte man sich durchrechnen, ob man den Schaden nicht lieber selber zahlt und damit höheren Beiträgen in den nächsten Jahren entgeht.

Auf Anfrage geben die Versicherer hier normalerweise auch Tabellen / Infos heraus, wie weit man zurück gestuft wird und wie sich das finanziell auswirkt.

Den Schadensbetrag, den der Versicherer dem Geschädigten gezahlt hat, muss er im Normalfall bei einer Summe bis zu 500 EUR, in einigen Fällen je nach Tarifbestimmung auch bis zu 1.000 EUR von sich aus an den Versicherten melden.

Bei größeren Summen muss man einfach selbst aktiv werden und sich die Info bei der Versicherung einholen.

Sollte die Begleichung des Schadens aus eigener Tasche nicht möglich oder rentabel sein, kann man natürlich immer noch zum Ende der Vertragslaufzeit prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters lohnt, um dadurch zukünftig wieder niedrigere Beiträge zu zahlen.

Ausnahme: Ist der Unfall ein Totalschaden und landet er dann sowieso auf dem Schrottplatz, braucht man natürlich ein neues Auto. An dieser Stelle ergibt sich dann natürlich auch das Recht, für das neue KfZ eine neue Versicherung abzuschließen.

Viele Versicherungsnehmer fühlen sich gerade nach einem Unfall dazu verpflichtet die neue Versicherung wieder beim gleichen Anbieter abzuschließen, der gerade auch ihren Unfall reguliert hat. Allerdings sollte man hier nüchtern und wirtschaftlich vorgehen und prüfen, ob ein Wechsel zu Einsparungen in der Zukunft führt. Auch hier sollte man die zukünftigen Kosten bei der alten Versicherung heranziehen und diese neuen Kosten von potenziellen Anbietern gegenüberstellen. Um diesen Prozess zu Beschleunigen und sich nicht bei jedem Versicherer ein eigenes Angebot einholen zu müssen, helfen natürlich Vergleichsplattformen die Kosten von potenziellen Anbietern gegenüber zu stellen.

Folgen für das Unfallopfer

Als Unfallopfer sollte man wissen, dass man immer das Recht darauf hat einen eigenen Gutachter einzuschalten. In der Praxis wird oftmals von gegnerischen Versicherungen versucht dem Unfallopfer das auszureden.

unfallwagen

Dabei sollte man aber beachten, dass der Gutachter bei Schäden bis ca. 700 EUR selber gezahlt werden muss. Bei höheren Schäden unterschreibt man einfach eine Abtretungserklärung und der Gutachter kann die Rechnung an die gegnerische Versicherung stellen.

Die Gutachter bieten hier aber oft den Ausweg an, dass sie sich den Schaden erst einmal ansehen und dann bei Schäden unter 700 EUR statt eines teuren Gutachtens einfach nur einen Kostenvoranschlag erstellen.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich hier auf jeden Fall an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrechtsschutz wenden.

Wenn dein Auto schrottreif ist und du dir ein neues KfZ besorgen muss, dann gibt es natürlich auch hier die Möglichkeit die Versicherung zu wechseln und zumindest so etwas Positives aus dem Unfall heraus zu ziehen.

Das schrottreife Auto kannst du dann übrigens natürlich bei einer Autoverschrottung in deiner Nähe entsorgen lassen.




 

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