Wann ist ein Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Verkehrsunfälle sind immer eine unangenehme Angelegenheit. Häufig stellt sich danach die Frage, ob eine Reparatur noch Sinn macht, oder ein Totalschaden vorliegt. Autoverwertung oder Werkstatt? Damit du für den Fall der Fälle gewappnet bist, erhältst du nun alle notwendigen Infos.

Technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden – was ist der Unterschied?

Als technischen Totalschaden bezeichnet man einen Sachschaden, welcher technisch nicht mehr behoben werden kann. Der vorherige Zustand des Autos kann also nicht wieder hergestellt werden oder der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch. Es gibt allerdings auch die Variante, dass eine Schadensbehebung technisch möglich ist, diese Instandsetzung sich aber wirtschaftlich nicht lohnt. Meist treten diese Schäden an Fahrzeugen auf, die an schweren Unfällen beteiligt waren. Im Großen und Ganzen ist es ein Totalschaden, wenn die Kosten der Reparatur die Differenz von Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeuges übersteigt. Im Einzelfall könnte das Fahrzeug sogar noch verkehrsfähig sein.



Wirtschaftlicher Totalschaden – Was kommt jetzt auf dich zu?

Dein Auto wurde als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Infolge dessen muss dir deine Versicherung nicht die Reparaturkosten erstatten, sondern lediglich den Differenzbetrag von Wiederbeschaffungswert und Restwert. Allerdings gibt es hier die Ausnahme, wenn du das Fahrzeug nicht zur Autoverwertung, sondern doch lieber in die Werkstatt bringst. Dann dürfen die Kosten nicht höher als 130% des Wiederbeschaffungswertes sein.

Was bedeutet Wiederbeschaffungs- und Restwert?

Um festzustellen, ob es sich bei den Schäden an deinem Auto um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, muss zunächst die Höhe von Wiederbeschaffungs- und des Restwertes geprüft werden. Der Wiederbeschaffungswert ist dabei die Geldsumme, die du zahlen müsstest, um dir ein Fahrzeug mit dem Wert, zu kaufen, den dein altes Auto zum Zeitpunkt des Unfalls hatte. Es werden also der Zeitwert und ein Händlerzuschlag addiert. Der Händlerzuschlag ist der Gewinn, denn ein Gebrauchtwagenhändler mit deinem alten Auto machen würde. Der Wiederbeschaffungswert muss nach den örtlichen Gegebenheiten ermittelt werden. Für den Restwert engagierst du am besten einen Gutachter, dann muss diese Schätzung des Restwertes auch angesetzt werden. Der geschätzte Wert muss der Versicherung nicht mitgeteilt werden. So brauchst Du dein Auto nicht unbedingt zur Autoverwertung bringen, sondern kannst die Fahrzeugreste noch zu einem guten Preis verkaufen.

Fazit:

Prüfe, selbst wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ob sich nicht doch eine Reparatur mit günstigen Autoersatzteilen oder ein Resteverkauf lohnt, bevor du dein Auto zur Autoverwertung bringst.

Wirtschaftlicher Totalschaden

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