Unverschuldeter Unfall und was nun?

Die Rechte der Schadensregulierung bei einem unverschuldeten Unfall sind klar geregelt. Wer in einen Unfall ohne Eigenverschuldung verwickelt ist, dem stehen als Geschädigten einige Rechte zu. Welche Ansprüche der Geschädigte geltend machen kann, wird erst dann ermittelt, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Dafür braucht es die Verkehrsordnungshüter.

Die ersten Schritte nach einem Unfall

Wie schwer und gravierend der Unfall per se sein mag, die erste Handlung muss immer der Anruf bei der Polizei sein. Die Verkehrspolizei nimmt den Unfall auf. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, ist diese Anzeige für den unschuldig Geschädigten von großer Wichtigkeit. Nur mit der Bestätigung der Polizei, wobei der Unfallhergang genau und detailliert aufgezeichnet vorliegt, hat der Geschädigte das nötige Beweismaterial, um seine Rechte einfordern zu können.

Welche Fehler sollte man bei unverschuldeten Unfällen vermeiden – was gilt es zu beachten?

Ein Unfall ist eine unangenehme und zugleich schwierige Angelegenheit, die mit unterschiedlichen Pflichten und Rechten verbunden ist. Ein grober Fehler ist es, die Schadensabwicklung selbst in die Hand nehmen zu wollen. Fotos machen, Unfallskizze erstellen, die Kontaktaufnahme mit der Unfallgesellschaft des Unfallgegners aufnehmen usw., all diese Schritte der Eigeninitiative führen, wenn es vor Gericht hart auf hart kommt, nicht zum gewünschten Erfolg.
Am Unfallort gilt es eines zu beachten: Ruhe bewahren! Was passiert ist, kann nicht rückgängig gemacht werden. Den Unfallgegner verbal oder wie auch immer anzugreifen, macht wenig Sinn, denn aggressives Verhalten nutzt niemandem. Vielmehr ist es wichtig, die Unfallstelle sofort abzusichern und den Überblick zu bewahren. Bei einem geringen Unfallschaden sind sogenannte Einigungsprotokolle möglich. Diese sollten jedoch nur dann von beiden Seiten unterschrieben werden, sofern keine anderen Ansprüche mehr geltend gemacht werden möchten. Ist beim Unfall ein erheblicher Schaden entstanden, so muss der Schadensanspruch des unverschuldeten Geschädigten schnellstmöglich der gegnerischen Verpflichtung gemeldet werden. Wartet der Geschädigte zu lange mit der Schadensmeldung, wird es für ihn immer schwieriger, den effektiven Schaden nachzuweisen und somit all seine Ansprüche geltend zu machen.

Warum ist es wichtig, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen?

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter nimmt die beim Unfall entstandenen Schäden objektiv und somit ganz unparteiisch auf. Er nimmt die Schäden unter die Lupe und erstellt aufgrund seiner Analysen ein Unfallgutachten. Damit dokumentiert er alle Mängel, die auf den Unfall zurückführen und er schätzt zudem den Aufwand für eine Reparatur, sofern diese möglich ist.

Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Gutachters wichtig, da sein Schadengutachten weit über den Umfang eines von einer Kfz-Werkstatt erstellten Kostenvoranschlags hinausgeht. Ist eine Reparatur unmöglich, so kann der unabhängige Kfz-Gutachter den Wiederbeschaffungswert oder den aktuellen Wert des Fahrzeuges festlegen. Auf diese Weise deckt ein Gutachten mögliche Mehr- und Folgekosten ab, die in einem gewöhnlichen Kostenvoranschlag keine Berücksichtigung finden.

Wie findet man einen unabhängigen Gutachter?

Leider ist es nicht so einfach, den richtigen unabhängigen Gutachter zu finden. Objektivität und Qualifikation sind beim Thema Gutachter zuweilen dünn gesät. Die bekannten Prüfgesellschaften TÜV und DEKRA sind meist die ersten Anlaufstellen. Diese arbeiten häufig eng mit den Versicherungen zusammen. Der Bundesverband der unabhängigen und freiberuflichen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen ist eine weitere Instanz, um als unverschuldeter Geschädigte die Wahrheit ans Licht zu bringen. Hier finden alle Unfallgeschädigten einen seriösen Sachverständigen.

Was kostet ein unabhängiges Gutachten?

Je heftiger das Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen wurde, desto höher fällt das Honorar des Gutachters aus. Der Gutachter braucht umso länger, je gravierender die Schäden am Auto sind. Für die Ermittlung der Kosten dienen als Grundlage entsprechende Tabellen. An diesen orientieren sich die fixen Beträge, die bei bestimmten Leistungen abgerechnet werden. Je nach entstandenem Schaden kann das unabhängige Gutachten viel oder weniger kosten. Liegt die Schadenshöhe inkl. der MwSt. bei 2.000 Euro, so beläuft sich das Grundhonorar des Gutachters von 265 bis 355 Euro. Beträgt die Schadenshöhe rund 20.000 Euro, dann erhält der Gutachter ein Honorar zwischen 940 bis 1.355 Euro.
Allerdings wird das Honorar bei unverschuldeten Unfällen von den meisten unabhängigen Sachverständigen mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet, so dass dem Geschädigten keinerlei Kosten dafür entstehen. Bei folgenden unabhängigen Gutachtern, ist das Unfallgutachten bei unverschuldeten Unfällen kostenfrei:

Fazit

Ein Unfall muss nicht gleich einen Weltuntergang bedeuten. Das richtige Verhalten ist essenziell. Wird der Unfall sachgemäß von den Ordnungshütern aufgenommen, ist das unabhängige Gutachten für den unverschuldeten Geschädigten enorm entscheidend, um seine Rechte und Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung oder bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht geltend machen zu können. Fehler oder Versäumnisse nach einem Unfall können enorme Geldeinbußen mit sich bringen.

 
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